Deutscher Raiffeisenverband (DRV)
Begriff | Definition |
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Deutscher Raiffeisenverband (DRV) |
Aufgaben des DRV sind zusammen mit den Regionalverbänden und den regionalen Zentralen Förderung Betreuung und Vertretung der ländlichen Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften.
Synonyme:
DRVBesondere Bedeutung kommt der Interessenvertretung in wirtschafts- rechts- steuer- und umweltpolitischen Fragen auf nationaler und internationaler Ebene zu besonders auf marktpolitischem Gebiet in der Europäischen Union (EU). Nach den Notjahren 1846/47 bemühte sich Friedrich Wilhelm Raiffeisen (1818 bis 1888) um die Gründung landwirtschaftlicher Genossenschaften. Es entstanden nach und nach
Der DRV hat 2.385 Mitgliedsunternehmen mit etwa 100.000 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Der jährliche Umsatz beträgt 67 5 Milliarden Euro Link: http://www.raiffeisen.de/ |