Futtermittelrecht
Begriff | Definition |
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Futtermittelrecht |
Das Futtermittelrecht regelt die Herstellung und den Verkehr von Futtermitteln. Es wird vor allem durch Regelungen der EU bestimmt.
Synonyme:
FuttermittelrechtDamit Tiere trockenes Futter annehmen wird Fertigfutter oft Öl beigemischt. Dieses Öl muss für die menschliche und tierische Ernährung geeignet d.h. in der Regel pflanzlichen Ursprungs sein. Das Bundeskabinett hat im Januar 2011 nach Verwendung technischer Öle in Futtermitteln beschlossen schärfere Regelungen für Kontrollen ins Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) aufzunehmen. Das neue Recht gilt seit 2012. Die Zulassung von Futtermittelunternehmen wurde neu geregelt. Die Trennung der Produktion von Fetten zur technischen Verwendung und solchen für menschliche oder tierische Ernährung wurde Vorschrift.. Die Kontrollen wurden vermehrt die Strafen bei Zuwiderhandlungen verschärft. |