Landwirtschaftskammern
Begriff | Definition |
---|---|
Landwirtschaftskammern |
Landwirtschaftskammern gibt es nur in einigen Bundesländern Nordwestdeutschlands. Dort sind sie Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Regelung von Belangen der Land- und Forstwirtschaft des jeweiligen Bundeslandes oder Landesteils.
Synonyme:
LandwirtschaftskammerZum Aufgabenbereich gehören die
Darüber hinaus haben die Landwirtschaftskammern „Hoheitsaufgaben“ im Auftrag der Landesregierung oder auch der Europäischen Union (EU) zu erfüllen. In den süd- und ostdeutschen Bundesländern gibt es keine Kammern dort übernehmen die Landwirtschaftsämter die Aufgaben der Agrarverwaltung. Landwirtschaftsämter sind untere Verwaltungsbehörden oder den Verwaltungen der Landkreise eingegliedert. Sie zahlen z.B. Fördermittel aus vertreten die Interessen der Landwirtschaft und haben beratende Aufgaben im Zusammenhang mit Pflanzenschutz Saatgut und Düngung. Links: http://www.landwirtschaftskammern.de/ |