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Tierschutz

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Begriff Definition
Tierschutz
Sinn des Tierschutzes  ist es nach dem Tierschutzgesetz   aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen Leiden oder Schäden zufügen.
Jeder der ein Tier hält oder zu betreuen hat muss das Tier seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Die von Wissenschaft und Industrie vorgenommenen Tierversuche dürfen nur unter sehr strengen Bedingungen durchgeführt werden. Der Tierschutz ist vom Naturschutz zu unterscheiden bei dem es u.a. darum geht wild lebenden Tierarten ihre Lebensmöglichkeiten zu erhalten. Tierschutz ist seit 1. August 2002 im Grundgesetz verankert und hat damit Verfassungsrang. Schon im Sommer 1999 hat durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Käfighaltung von Legehennen der Tierschutz praktisch Verfassungsrang erhalten. Die Bundesregierung muss im Deutschen Bundestag alle zwei Jahre einen Bericht über Stand und Entwicklung des Tierschutzes vorlegen. In der Europäischen Union (EU) sind Richtlinien zum Tierschutz festgelegt worden. Einheitliche Regelungen stehen in den EU-Mitgliedsländern noch aus. Das hat zur Folge dass Wettbewerbsverzerrungen stattfinden. Im Zusammenhang mit dem Tierschutz geht es auch um Tiertransporte. In Deutschland und der EU gibt es jetzt strengere Bestimmungen zur zeitlichen Begrenzung von Tiertransporten und zur Versorgung der Tiere während der Transporte.
Eine Novellierung des Tierschutzgesetzes erfolgte 2013
Deutsches Tierschutzgesetz
Synonyme: Tierschutz