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Hofnachfolge

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Begriff Definition
Hofnachfolge
In Familienbetrieben in denen in der Regel Betriebsinhaber/in und Ehegatte/in  und auch deren Kinder (zumindest teilweise) (mit)arbeiten stellt sich das Problem der Hofnachfolge.
Historisch gab es – vor allem in Norddeutschland – das Anerbenrecht (ein Hoferbe/in) während in Süddeutschland die Realteilung (gleiche Verteilung an alle erbberechtigten Kinder) vorherrschte. Siehe auch Agrarstruktur.
Heute ergibt sich für Landwirte mit einem Familienbetrieb die Frage ob der Betrieb nach dem Ausscheiden des bisherigen Betriebsinhabers weitergeführt werden soll bzw kann. Die Frage der Hofnachfolge stellt sich nicht wenn der Betrieb nicht weitergeführt wird; dann tritt die „normale“ Erbfolge – wie früher bei der Realteilung - ein.
Soll und kann der Betrieb weitergeführt werden kann nur ein/e  Sohn/Tochter die Nachfolge übernehmen was im Zweifelsfalle entschieden werden muss. Der/die Hofnachfolger/in muss den Geschwistern oder deren Nachkommen in einem bestimmten Zeitraum nach Übernahme des Hofes einen Erbanteil zahlen der in der Regel so bemessen ist dass der Bestand des Betriebes nicht gefährdet wird. Außerdem haben die ausgeschiedenen Eltern (Altenteiler) bestmmte Rechte. Die Regelungen sind nicht in allen Bundesländern einheitlich. Es gibt sogar innerhalb einiger  Bundesländer unterschiedliche Regelungen.
Heute stellt sich immer häufiger die Frage ob überhaupt ein Kind Hofnachfolger werden will. Bei etwa 70% der Betriebe ist die Nachfolge noch nicht klar. So gibt es heute auch Hofübernahmen von interessterten Existenzgründern z.T. mit großer Zufriedenheit beider Teile.
Synonyme: Hofnachfolge