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Rinderpass

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Begriff Definition
Rinderpass
Wird für Rinder ausgestellt die nach dem 1. Januar 1998 in Deutschland geboren und für Rinder die aus einem Drittland eingeführt wurden. Im Rinderpass sind der Name und die Anschrift des Erzeugerbetriebes die Ohrmarken sowie das Geburtsdatum das Geschlecht die Rasse und die Ohrmarkennummer des Muttertieres verzeichnet. Bei Tieren aus Drittländern muss das entsprechende Geburtsland ergänzt werden. Voraussetzung und Ziel für die Ausstellung des Rinderpasses ist die unverwechselbare Kennzeichnung der Rinder. Siehe auch BSE.
Synonyme: Rinderpass