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Ausgleichszulage

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Begriff Definition
Ausgleichszulage
Früher wurden  finanzielle Zahlungen an landwirtschaftliche Unternehmen in benachteiligten Gebieten zum Ausgleich für natürliche bzw. wirtschaftliche Nachteile oder als (Teil-)Ausgleich bei staatlich verordneten Preissenkungen für EU-Marktordnungsprodukte (Marktordnung) gezahlt.
Als Bewertungskriterien dienten Fläche Erträge und Produktionsumfang eines landwirtschaftlichen Betriebes.  Sie wurde durch die neue EU-Agrarpolitik abgeschafft. Siehe auch:
Synonyme: Ausgleichszulage