Ausgleichszulage
Begriff | Definition |
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Ausgleichszulage |
Früher wurden finanzielle Zahlungen an landwirtschaftliche Unternehmen in benachteiligten Gebieten zum Ausgleich für natürliche bzw. wirtschaftliche Nachteile oder als (Teil-)Ausgleich bei staatlich verordneten Preissenkungen für EU-Marktordnungsprodukte (Marktordnung) gezahlt.
Synonyme:
AusgleichszulageAls Bewertungskriterien dienten Fläche Erträge und Produktionsumfang eines landwirtschaftlichen Betriebes. Sie wurde durch die neue EU-Agrarpolitik abgeschafft. Siehe auch:
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