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GAP

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Begriff Definition
GAP
Gemeinsame Agrarpolitik der EU (siehe auch Agenda 2000 Agrarpolitik).
In  Rom wurde  1957 die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gegründet die 1958 auf der Konferenz von Stresa  durch die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ergänzt wurde die  seit 1962 in Kraft ist.
Grund  für die GAP war die  völlig desolate Landwirtschaft nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Nahrungsmittelimporte für viele europäische Länder - auch  für Westdeutschland -  waren nötig die bis 1952 oft von den USA finanziert wurden.  Durch die GAP sollte die Abhängigkeit von Nahrungsimporten verringert oder gar aufgehoben werden. Dieses Ziel wurde erreicht doch war der gelenkte Agrarmarkt ein für die EU (bzw. ihre Vorläufer) sehr teures und von anderen Ländern immer wieder kritisiertes Vorhaben. Es war vor allem  bald durch Überproduktion und Aufgabe landwirtschaftlicher Betriebe gekennzeichnet.  Deshalb gab es für die GAP viele Versuche  zur Reform.
Über  etwa 30  Jahre wurde vor allem  versucht durch Preisstützung und Preisstabilisierung die Ziele der Gemeinsamen Agrarpolitik - Steigerung der Produktivität der Landwirtschaft ein angemessenes Einkommen für den einzelnen Landwirt Stabilisierung der Märkte Sicherstellung der Versorgung und angemessene Verbraucherpreise -  zu erreichen. Dazu gab es im Wesentlichen drei  Verfahren:
Die Intervention:  Die EU setzte  Mindestpreise für die meisten Agrargüter fest. Fiel der Marktpreis darunter wurden die überschüssigen Produkte durch Untützungskäufe vom Markt genommen um die Erzeugerpreise zu stabilisieren. Diese  Produkte wurden  nach Möglichkeit in andere Länder verkauft eingelagert oder - wenn nichts anderes möglich -  vernichtet.
Importabschöpfung: Wurde vom Ausland Ware zu billigen Weltmarktpreisen in die EU gebracht wurde ein Schwellenpreis festgesetzt. Die Differenz zwischen den Preisen wurde wie eine Art Zoll abgeschöpft.
Exportestattung : Um am Weltmarkt wettbewerbsfähig zu sein konnten Exporteure sich die Differenz zwischen Weltmarktpreis und Schwellenpreis auszahlen lassen. Landwirte bekamen so attraktive Binnenpreise. Auf dem Weltmarkt wurde sie zu dortigen Preisen verkauft. 
Zwar wurde die Versorgung der Bevölkerung mit guten Nahrungsmitteln gesichert jedoch überwogen Nachteile/Probleme wie:
         Landwirte hatten ein schwankendes - oft zu geringes – Einkommen.
         Die Zahl der Landwirte verringerte sich dramatisch
         Es entwickelte sich ein Ungleichgewicht zwischen Produktion und  Verbrauch.           
         die  Kosten für die Marktordnung wurden  sehr hoch und  führten zu Kritik
         die Vernichtung oder Verschleuderung landwirtschaftlicher Produkte war nicht  nur ein  Ärgernis sondern ethisch sehr bedenklich
         hohe Preise führten zu intensiver Produktion auf Kosten der Umwelt
         Dumpingpreise für Produkte aus der EU wurden international angegriffen
         Es entstanden  Butterberge und  Milchseen Obstbäume wurden gerodet…
1993 begann deshalb die radikale Umstellung. Seitdem kamen die Instrumente der Preisstützung nur noch in Ausnahmesituationen in abgeschwächter Form zum Einsatz. Butterberge Milchseen Rodungsprämien für Obstbäume verschwanden.
Entscheidend waren  die  Agenda 2000 von  1999 die danach folgende Halbzeitbewertung (2003) der Health - Check (2008) und das Greening (ab 2015). Es gibt nun zwei Säulen für die Landwirtschaftspolitik der EU. :
Die erste Säule ist die Betriebsprämie. Sie  ist der wichtigste Teil der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik.. Alle vorherigen Direktzahlungen wurden zur Betriebsprämie zusammengefasst und von der Produktion entkoppelt sind also unabhängig von Anbau oder Produkten.   Hauptzweck dieser Zahlung ist es den Landwirten ein stabileres Einkommen zu sichern. Sie können danach  frei entscheiden was sie erzeugen wollen ohne die Prämie zu verlieren. Die Landwirte orientieren sich nun stark am Markt. Die Betriebsprämie die einem Betrieb zusteht wurde über einen Referenzbetrag ermittelt und von der jeweiligen Landesbehörde festgesetzt. Sie hatte zunächst eine Höhe von etwa 50 % des Einkommens wurde und wird aber abgeschmolzen. Die Regelungen zur Betriebsprämie sind in den EU-Ländern unterschiedlch..
Die zweite Säule  sind Zahlungen zur Entwicklung des ländlichen Raumes   zur Einhaltung von Standards in den Bereichen Umwelt Lebensmittelsicherheit Futtermittelsicherheit Tiergesundheit  und Tierschutz.  Außerdem werden Mittel zur Förderung der ländlichen Entwicklung durch Kürzungen der Direktzahlungen (Modulation) bereitgestellt..  Sie können auch aus Mitteln der ersten Säule gespeist werden was in Deutschland mit jährlich steigenden Anteilen geschieht. Unter anderem geht es dabei um nachhaltige Landwirtschaft Natur- Tier- und Verbraucherschutz. Die so  gewonnenen Mittel werden durch weitere - staatliche -  Mittel aufgestockt. Cross Compliance dient der Kontrolle der Einhaltung der Verpflichtungen - wenn notwendig  durch Kürzung der Geldmittel.
Ab 2015 müssen alle Landwirte die die Prämie beantragen die sog. Greening-Anforderungen erfüllen. Dazu gehört eine Vielfalt der  Fruchtarten auf den Ackerflächen   die Erhaltung von Dauergrünland  und eine Bewirtschaftung von mindestens  5% der Ackerflächen mit besonderem Umweltnutzen.  Die Nichteinhaltung der Greening - Bedingungen  kann mit Kürzung der Prämie bestraft werden. 
Die Kosten für die GAP der EU (bzw. der Vorgänger) lagen früher immer über 50% des Etats der EU. Nach den Reformen liegen sie - mit sinkender Tendenz -  bei 30 % wozu noch die Umweltausgaben kommen.
International – insbesondere von der Welthandelsorganisation WTO - wird die Umstellung begrüßt. 
Neuer Kommissar für die Landwirtschaft ist ab 1.11. 2014 der Ire Phil Hogan.
Synonyme: Gemeinsame Agrarpolitik