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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

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Begriff Definition
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
1949 wurde das Ministerium für Ernährung Landwirtschaft und Forsten gegründet. Es hatte zunächst die Hauptaufgabe die Ernährung in Deutschland zu sichern. Seit 1957 hatte es eine  Vorreiterrolle beim Aufbau der EU (zunächst EWG). 1992 kam im Rahmen der europäischen Landwirtschaftspolitik die Aufgabe der Begrenzung der Agrarproduktion dazu. In der BSE-Krise wurde das Ministerium zeitweilig auch für den Verbraucherschutz zuständig und hatte seit November 2005 die Bezeichnung  Bundesminsterium für Ernähring Landwirtschaft und Verbraucherschutz.  Seit Ende 2013 ist seine Bezeichnung Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es hat seinen Hauptsitz in der Bundesstadt Bonn einen  zweiter Dienstsitz an der Wilhelmstraße in Berlin.
Heute sind die Aufgaben des Ministeriums eng mit den Aufgaben der EU verwoben (vgl. EU Agenda 2000 Agrarpolitik GAP...).
Der Verbraucherschutz ressortiert jetzt im Bundesminsterium für Justiz und Verbraucherschutz.
Synonyme: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft