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Zwischenfruchtbau

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Begriff Definition
Zwischenfruchtbau

Anbau von schnellwachsenden Pflanzen zwischen zwei Hauptfrüchten (z.B.  Kartoffeln und Getreide) wobei die Ernte der Zwischenfrucht nicht zum Verkauf bestimmt ist, sondern als Futter oder zur Gründüngung verwendet wird.

Zudem können nützliche ökologische Effekte erzielt werden.

Auf den Boden wirkt sich der Zwischenfruchtbau positiv aus: Er lockert einseitige Fruchtfolgen auf, reichert Humus an, schützt vor Erosion und erhöht beim Anbau von Leguminosen den Stickstoff-Vorrat.
Unterschieden wird nach Winterzwischenfruchtbau und Sommerzwischenfruchtbau.
Beim Winterzwischenfruchtbau werden die Zwischenfrüchte im Spätsommer ausgesät und im April oder Mai geerntet oder als Gründüngung in den Boden eingearbeitet; sie brauchen allerdings viel Wasser. Geeignete Früchte sind Winterraps sowie diverse Grassorten. Zum Sommerzwischenfruchtbau in Form von Stoppelsaaten oder Untersaat dienen u.a. Körnerleguminosen (Ackerbohnen, Erbsen, Futtererbsen, Lupinen) kleeartige Futterpflanzen, Raps und Sonnenblume.

Synonyme: Zwischenfruchtbau